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Neue Instrumente: Härtefallgesuche bei häuslicher Gewalt (Art. 50 AIG / NAP 29)
Diese Arbeitsinstrumente entstanden im Rahmen der Massnahme 29 des Nationalen Aktionsplans 2022-2026 (NAP) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie wurden gemeinsam von der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG), dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und weiteren Fachpersonen entwickelt.
Ziel der Instrumente
Das Hauptziel dieser Instrumente ist es, die Zusammenarbeit zwischen Migrationsbehörden und Fachinstitutionen zu vereinfachen und schweizweit zu vereinheitlichen. Durch eine objektive und fundierte Aufbereitung der Informationen wird den Migrationsbehörden eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Härtefallgesuche nach Art. 50 AIG geliefert. Zudem dienen die klaren Strukturen dazu, den Fachpersonen die Dokumentation zu erleichtern und somit die Nachvollziehbarkeit der erlebten Gewalt für die Betroffenen effektiv zu unterstützen.
Kurzbeschrieb der Dokumente
| Dokument | Kurzbeschrieb |
| Prozessablauf | Dieses Dokument bietet eine Übersicht über den gesamten Verfahrensweg eines Härtefallgesuchs. Es zeigt die Rollen der involvierten Stellen und den Weg von der Trennung bis zum rechtskräftigen Entscheid durch die Migrationsbehörden auf. |
| Berichtsvorlage zum Härtefallgesuch | Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Berichtsvorlage, die Fachpersonen als Orientierungshilfe dient. Sie strukturiert den Fachbericht so, dass alle wesentlichen Aspekte der Gewaltgeschichte und der Integration für die Behörden optimal aufbereitet sind. |
| Beilagen-Checkliste | Diese Checkliste führt alle relevanten Dokumente und Belege auf, die zur Untermauerung eines Härtefallgesuchs eingereicht werden können. Sie hilft dabei, Beweismittel zur Gewaltgeschichte, Gesundheit und Integration systematisch zu sammeln. |
| Kriterienkatalog für spezialisierte Fachstellen: | Dieses Dokument legt die fachlichen Kriterien fest, die eine Fachstelle erfüllen muss, um qualifizierte Berichte oder Bestätigungen im Rahmen von Art. 50 AIG auszustellen. Es definiert Standards für die Organisationsstruktur, die erbrachten Leistungen und die Qualifikation der Mitarbeitenden. |
Haben Sie Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge zu den Dokumenten? Bitte melden Sie diese an die Geschäftsstelle der SKHG (info@skhg.ch).
