Rechtliches

Internationale Gesetzgebung

Auch auf internationaler Ebene befassen sich unterschiedliche Abkommen mit der Thematik häuslicher Gewalt. Im Informationsblatt Nr. 24 des EBG sind die relevanten internationalen Menschenrechtsverträge zusammengestellt. Umfassende Informationen zum Thema Menschenrechte bietet die Informationsplattform humanrights.ch.

Auf drei besonders wichtige internationale Konventionen wird im Folgenden kurz eingegangen

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) tritt per 1.4.2018 in Kraft.  Dieses Übereinkommen ist ein umfassendes Instrument für Europa, das die Bekämpfung häuslicher Gewalt mittels Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung zum Ziel hat.

 

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Menschenrechtskonvention EMRK, SR 0.101) enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen zu häuslicher Gewalt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR stellt jedoch in seinem Informationsblatt zur Rechtsprechung des EGMR im Bereich der häuslichen Gewalt die wichtigsten Fälle zusammen (s. Informationsblätter zur Rechtsprechung des EGMR).

 

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Form of Discrimination Against Women CEDAW, SR 1.208) enthält keine Gewaltschutzbestimmungen. Der CEDAW-Ausschuss hielt jedoch in seiner allgemeinen Empfehlung Nr. 19 vgl. allgemeine CEDAW-Empfehlungen auf Englisch oder Französisch) fest, dass Gewalt gegen Frauen eine verbotene Diskriminierung darstelle.