Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. April 2018 für die Schweiz in Kraft, nachdem es am 14. Dezember 2017 ratifiziert worden war. Es verfolgt das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Die drei Hauptpfeiler der Konvention sind die Gewaltprävention (Prevention), der Gewaltschutz (Protection) sowie die Strafverfolgung (Prosecution). Die Istanbul-Konvention wird gemeinsam von Bund, Kantonen und nichtstaatlichen Organisationen umgesetzt.

Auf Bundesebene koordiniert das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann EBG die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Auftrag des Bundesrates.

Auf interkantonaler Ebene ist die SKHG von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD sowie bei der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK mit der Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention beauftragt worden.

Seitens Nichtregierungs- und Nonprofit-Organisationen wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch ein schweizerisches Netzwerk begleitet. Dieses Netzwerk betreibt auch eine Online-Plattform.

Im Sommer 2018 erarbeitetete die SKHG eine Bestandsaufnahme zur Istanbul-Konvention und definierte sieben prioritäre Themenbereiche für die erste Umsetzungsphase. Dieses Grundlagenpapier, das im Herbst 2018 von den Vorständen der KKJPD und SODK genehmigt wurde, wird am 13. November 2018 zusammen mit den Grundlagendokumenten des Bundes veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention sind im Factsheet der SKHG vom März 2018 zu finden.

Im Rahmen des Staatenberichts publiziert die SKHG eine Zusammenstellung der Kantonalen Aktions- und Massnahmenpläne sowie der Regierungsaufträge.