Häusliche Gewalt

Für eine erfolgreiche Bekämpfung häuslicher Gewalt braucht es eine gute Koordination und Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen aus dem Sozialbereich, Gesundheitswesen und der Strafverfolgung sowie ein dezidiertes Engagement von Politik, Medien und Öffentlichkeit.

Der Begriff häusliche Gewalt bezeichnet alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommt, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte (Definition gemäss Art. 3 der Istanbul-Konvention).

In der Schweiz muss die Polizei rund 40 Mal pro Tag wegen Gewalt im häuslichen Bereich intervenieren. Im Jahr 2016 verloren 21 Menschen ihr Leben durch Gewalt in Familie und Partnerschaft. In weiteren 53 Fällen blieb es beim Tötungsversuch. 27‘000 Kinder erleben gemäss Schätzungen jährlich häusliche Gewalt mit. Opferbefragungen zeigen auf, dass jede fünfte Frau einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch einen Partner oder Ex-Partner wird. Die Folgekosten häuslicher Gewalt belaufen sich gemäss einer vorsichtigen Schätzung aus dem Jahr 2013 jährlich auf 188 bis 310 Millionen Franken. Weitere Zahlen zu häuslicher Gewalt sind zu finden:

In den Jahresberichten der polizeilichen Kriminalstatistik PKS, die vom Bundesamt für Statistik BFS herausgegeben werden

Informationsblatt Nr. 9 des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

In kantonalen Statistiken (siehe kantonale Interventions und Koordinationsstellen)